I. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die osteopathische Behandlung des/der Patienten/in.
II. Honorar
Das Honorar für eine osteopathische Behandlung richtet sich nach der Länge einer Behandlung. Für 45min sind 90€ fällig. Für 60min sind 120€ fällig. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsbedarf und der vereinbarten Terminlänge. Zur Behandlung zählt auch das Anamnesegespräch dazu.
Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Im Falle des Verzugs ist der/die Patient/-in zur Zahlung einer Mahngebühr in Form einer Vertragsstrafe von 5,00 EUR verpflichtet. Sollte eine weitere Erinnerung erforderlich sein, fällt eine zusätzliche Vertragsstrafe von weiteren 10,00 EUR an.
III. Terminvereinbarung / Absagen von Terminen
Die Praxis wird mit verbindlicher Terminvereinbarung geführt. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den/die Patient/in reserviert ist.
Der/Die Patient/in ist daher verpflichtet, Terminvereinbarungen einzuhalten, und falls erforderlich, Termine frühzeitig/jedoch spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit der frei gewordene Termin weiter vergeben werden kann.
Für verpasste oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 80€ an.
IV. Abrechnung osteopathischer Leistungen
Die Abrechnung erfolgt immer zwischen dem/der Patient/in und dem/der Osteopath/in.
Das bedeutet, dass die anfallenden Kosten zuerst von Ihnen selbst zu tragen sind und im Anschluss bei Ihrer Kasse eingereicht werden können.
Informieren Sie sich daher bitte vor der ersten Behandlung inwieweit ihre Versicherung die Osteopathie bezuschusst.
Die Abrechnung für privat versicherte Patienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten werden meist voll oder teilweise übernommen, natürlich abhängig von ihrem Vertrag.
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der osteopathischen Behandlung.
Es gibt aber einige Versicherungen, die einen Teil bezuschussen.